» Vorher Nachher Bilder
Am 1. April 2006 ist die 14. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) in Kraft getreten.
Gemäß dieser Vorschrift "darf außerhalb der Fachkreise mit der bildlichen Darstellung der Wirkung einer Behandlung durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach der Anwendung nicht geworben werden".
Sinn und Zweck des § 11 Nr. 5 b) HWG ist es, einer unsachlichen, suggestiven Beeinflussung des medizinischen Laien und einer Irreführungsgefahr entgegenzuwirken (OLG Düsseldorf, MD 1998, 1028, 1034).
Wir bedanken uns an dieser Stelle nochmals ausdrücklich bei allen Patienten, die zuvor über viele Jahre hinweg mit der Bereitstellung Ihrer Bilder zum Aufbau der größten und detailliertesten Patientengalerie Deutschlands unterstützt hatten.
Sie wollten und konnten vorrangig anderen helfen, ihre Sorgen und Ängste in Zusammenhang mit medizinisch notwendigen oder aber rein ästhetisch indendierten Operation zu nehmen.
Wir bedauern sehr, dass wir vor dem Hintergrund einer aus unserer Sicht neuen und absurden Gesetzeslage und den damit in Zusammenhang stehenden rechtlichen Schritte gegen uns, unsere umfassende Galerie zu vorher-nachher-bildern im Jahr 2008 vom Netz nehmen mussten.
|
Abb. links: |